AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Alana`s Hochzeit & Trendfloristik , Blumen-Frau.de

72488 Sigmaringen, Hauptstraße 24

Geschäftsinhaberin: Andrea Banholzer


Für unsere Angebote und Leistungen betreffend unserer Artikel und unseres Service gelten unsere

Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters sind nur insoweit wirksam, wie sie diesen

AGB nicht widersprechen und die gesetzlichen Vorschriften nicht zum Nachteil des Vermieters

abbedingen.


1. Zustandekommen des Vertrages / Vertragsabwicklung

Soweit mietvertragliche Leistungen über das Telefonat oder per E-Mail abgewickelt werden, so ist

das im Sinne des Abschlusses eines Mietvertrages (nicht Kaufvertrages) zu verstehen.

Ausgeschlossen sind alle Frischblumen Artikel, sowie Verbrauchs/ Einweg Artikel z.b.: Kerzen, diese

sind nicht vermietbar und gelten als gekauft. Alle gekauften Artikel müssen vom Käufer

unaufgefordert nach Absprache gesondert von den Leihartikeln nach Abschluß des Mietverhältnisses

gehandhabt werden. Der Käufer hat somit das Recht nur gekaufte und bezahlte Artikel zu

verschenken oder für den Eigenbedarf mit zunehmen. Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für

zurückgelassene oder nicht genutze gekaufte Artikel, der Verkäufer ist befreit und nicht verpflichtet

zurückgelassene oder unbenutze Artikel zu Entsorgen oder nach der Übergabe der Gegenstände

dafür zu Haften bei Verlust nach der Abnahme durch den Käufer.

Nach Vertragsschluss erhalten Sie weitere Informationen zur Abwicklung des Vertrages.


2. Rechtswahl

Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen den Kaufvertragsparteien findet das Recht der

Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die

zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen

Aufenthalt hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CSIG) ist ausgeschlossen.


3. Preise / Zahlungsmöglichkeiten

Alle genannten Preise sind Endpreise in Euro (EUR) und werden inklusive der jeweils in Deutschland

gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen.

Der Mietpreis für einen Mietartikel bezieht sich auf 4 Kalendertage oder über die Dauer des Anlasses

in dem die gemietete Ware zum Einsatz kommt.

Zu den Zahlungsmöglichkeiten gelten die Angaben Kontodaten Voraus Kasse, oder Vereinbarung in

bar.


4. Fernabsatzrechtliche Informationen

Die Beschreibung unserer Leistungen und die mietvertraglichen Konditionen finden Sie in der

Artikelbeschreibung und auf der Seite bzw. in diesen AGB.

Die Belehrungen über Ihr gesetzliches Widerrufsrecht als Verbraucher, Ausnahmen vom

Widerrufsrecht, dessen vorzeitiges Erlöschen, das Widerrufsformular, die Folgen des Widerrufs, z. B.

Rücksendung, Rücksendekosten, Rückgaben und Wertersatz, finden Sie im Widerrufsrecht.

Alle weiteren Informationen zu unserem Unternehmen, dem Angebot und der Abwicklung der Miete

ergeben sich aus dem ausführlichen Angebot / Auftragsbestätigung.


5. Informationen zum elektronischen Geschäftsverkehr

1. Sprache

Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.

2. Verhaltenskodex

Wir haben uns keinem besonderen Verhaltenskodex (Regelwerk) unterworfen.


6. Allgemeine Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

(1) Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den vermieteten Mietgegenstand für die Dauer der

Mietzeit zu überlassen.

(2) Der Mieter verpflichtet sich, die Miete vereinbarungsgemäß zu zahlen, den Mietgegenstand

ordnungs- und vertragsgemäß zu behandeln und nach Beendigung der Mietzeit im betriebsfähigen

und ungereinigten Zustand mit sämtlichen Zusatzteilen zurückzuliefern oder zur Abholung bereit zu

stellen, je nach Vereinbarung der Parteien. Fehlende oder defekte, beschädigte Artikel werden dem

Zeitwert entsprechend in Rechnung gestellt.


7. Beginn der Mietzeit

(1) Der Mietzeitbeginn wird nach Datum zwischen den Vertragsparteien vereinbart. Genaue Zeiten

werden zwischen den Parteien entweder vorab oder nach Abschluss des Mietvertrages (innerhalb

des in der Artikelbeschreibung erläuterten Verfügbarkeitsrahmens) geklärt.

(2) Bei vorzeitiger Übergabe des Mietgegenstandes beginnt die Mietzeit mit Bereitstellung des

Mietgegenstandes in den Geschäftsräumen des Vermieters oder, falls der Vermieter die Auslieferung

übernimmt, mit dem Eintreffen am vereinbarten Ort.


8. Übergabe der Mietsache, Mängelrüge

Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einem einwandfreien, sauberen, betriebsfähigen und

sicheren Zustand zu übergeben oder bei entsprechender Vereinbarung zur Abholung bereit zu

stellen. Nicht erkennbare Mängel, Beschädigungen oder Funktionsstörungen hat der Mieter dem

Vermieter unverzüglich nach Bekanntwerden anzuzeigen.


9. Ende der Mietzeit

Das Ende der Mietzeit wird zwischen den Parteien vereinbart. Die Mindestmietdauer ergibt sich aus

der Artikelbeschreibung.


10. Unterhaltspflicht des Mieters

(1) Der Mieter ist verpflichtet,

a) sich vor Inbetriebnahme des Mietgegenstandes über den Bedienungsablauf und Ordentlichkeit des

Mietgegenstandes

im Einzelnen umfassend zu informieren, diesen zu beachten und sich bei ergebenden Rückfragen vor

der Inbetriebnahme unverzüglich an den Vermieter zu wenden, was insbesondere auch bei Fragen

bezüglich der geeigneten und zugelassenen Betriebsstoffe (nachstehend Punkt c) gilt;

b) den Mietgegenstand nicht so einzusetzen, dass eine Überbelastung eintritt, die nicht mehr dem

üblichen Mietgebrauch entspricht;

c) für sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes ist Sorge zu tragen,

insbesondere keine Reinigungsmittel oder Betriebsstoffe zu verwenden (z.B. Wasser, Schmierstoffe,

Kraftstoffe, Reinigungsmittel), und zwar nur in einwandfreier Beschaffenheit unter Beachtung der

Betriebsanleitung oder wie vom Vermieter ausdrücklich vorgeschrieben;

d) den Vermieter unverzüglich über eventuell eingetretene Beschädigungen oder

Funktionsstörungen zu unterrichten und den Mietgegenstand ggf. sofort außer Betrieb zu nehmen,

und notwendige Instandsetzungsarbeiten, die der Mieter selbst plant oder durch dritte Personen

ausführen lassen will, nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter zu veranlassen;

e) den Mietgegenstand gegen Diebstahl und außerhalb der Einsatzzeit nach besten Möglichkeiten

gegen Witterungseinflüsse zu schützen.

(2) Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand nach Abstimmung mit dem Mieter ohne

weitere Begründung zu besichtigen und selbst zu untersuchen oder durch einen Beauftragten

untersuchen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die Untersuchung in jeder Weise

zu ermöglichen, zeitnahe Besichtigungstermine zu ermöglichen, insbesondere dem Vermieter Zutritt

zu den Mietgegenständen zu verschaffen. Die Kosten der Untersuchung trägt der Vermieter.


11. Untervermietung, Abtretung, Pfändung

(1) Der Mieter darf den Mietgegenstand weder an einen Dritten weitervermieten noch darf er Rechte

aus diesem Mietvertrag abtreten oder vertraglich Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand

einräumen. Bei Verstößen ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt.

(2) Sollte ein Dritter durch Beschlagnahmung oder Pfändung Rechte an dem Mietgegenstand geltend

machen, so ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter hierüber unverzüglich zu informieren und den

Dritten über das bestehende Mietverhältnis aufzuklären.

(3) Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Verpflichtungen, so ist er verpflichtet,

dem Vermieter den Schaden zu ersetzen, der diesem daraus entsteht.


12. Haftung des Vermieters

Schadensersatzansprüche des Mieters wegen Verschulden bei Vertragsverhandlungen, unerlaubter

Handlungen und mietvertraglicher Pflichtverletzungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf

Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sich der

Vermieter nicht gemäß § 831 BGB exkulpieren kann und bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit

insoweit, als sich die Schadensersatzansprüche nicht auf die Verletzung von wesentlichen

Vertragspflichten beziehen und nicht Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der

Gesundheit Gegenstand der streitigen Forderungen sind.


13. Unfallverhütung

Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass alle Personen, die den Mietgegenstand nutzen, zuvor vom

Mieter oder einer vom Mieter eingewiesenen Person mit der sicheren und korrekten Handhabung

des Mietgegenstandes vertraut gemacht werden, oder vorab festzustellen, ob die betreffende

Person bereits fachkundig sind. Der Mietgegenstand darf nur für die für den Mietgegenstand

vorgesehenen Einsatzzwecke verwandt werden, und falls bestimmte Qualifikationen erforderlich sind

(z. B. spezielle Ausbildung, Führerscheinklasse) auch nur an qualifizierte Personen.


14. Rückgabe des Mietgegenstandes / Schadenersatz bei fehlerhafter Rückgabe

(1) Der Mieter hat den Mietgegenstand im ungereinigten Zustand mit sämtlichen Zusatzteilen

zurückzuliefern oder zur Abholung bereit zu stellen, je nach Vereinbarung der Parteien. Weist der

Mietgegenstand bei der Rückgabe Beschädigungen, Mängel oder enorme Verschmutzungen auf, die

der Mieter zu vertreten hat, so hat der Mieter dem Vermieter den Schadenersatz für den Zeitraum

der Instandsetzung und der Reinigungsarbeiten bzw. der Reparaturarbeiten betreffend den

Mietgegenstand als Schadenersatz zu zahlen.

(2) Der Vermieter hat dem Mieter den Umfang der zu vertretenen Mängel und Beschädigungen

unverzüglich mitzuteilen. Dem Mieter ist Gelegenheit zur Nachprüfung der aufgezeigten Mängel zu

geben. Die Kosten der zur Behebung der Mängel erforderlichen Instandsetzungs-/Reinigungs- bzw.

Reparaturarbeiten / der evtl. Neuanschaffung sind dem Mieter unverzüglich anzuzeigen.

(3) Die Kosten für die Instandsetzungsarbeiten bzw. Reinigungs- oder Reparaturarbeiten oder evtl.

Neuanschaffung sind nach Behebung des Mangels bzw. nach Feststellung, dass der Mangel nicht

reparabel ist, sofort fällig, wobei der Vermieter den Mieter hierüber in Textform zu informieren hat.

(4) Falls der Mieter die Mietsache nicht rechtzeitig zurückgibt, verpflichtet er sich, dem Vermieter für

jeden Tag, der über den vereinbarten Mietzeitraum hinausgeht, eine Nutzungsentschädigung zu

zahlen. Die Höhe der Nutzungsentschädigung entspricht dem Mietpreis der überlassenen

Mietgegenstände.

(5) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Dem Mieter bleibt

vorbehalten nachzuweisen, dass kein Schaden oder nur ein geringerer als der vom Vermieter

angesetzte Schaden eingetreten ist.


15. Verlust des Mietgegenstandes, der Verpackung oder des Zubehörs

(1) Der Mieter haftet für Verlust, Diebstahl, Beschädigung und unbefugte Nutzung der Mietsache,

sollte er keine Versicherung abgeschlossen haben.

(2) Verluste durch Diebstahl oder Raub hat der Mieter unverzüglich der zuständigen Polizeibehörde

mitzuteilen. Die Diebstahlanzeige ist dem Vermieter unaufgefordert vorzulegen. Bei Diebstahl oder

Raub ist der Mieter verpflichtet, gleichwertigen Ersatz für den gestohlenen Mietgegenstand,

alternativ Geldersatz zu leisten.

(3) Bei Geldersatz ist der Betrag zu leisten, der zur Beschaffung eines gleichwertigen Gegenstandes

zum Zeitpunkt der Entschädigungsleistungen erforderlich ist.

(4) Im Falle einer unzulässigen Entsorgung der Verpackung des Mietgegenstandes, ist ein

Stundensatz in Höhe von 8,50 EUR brutto pro Verpackung zu leisten, um diese erneut zu erstellen.


16. Änderung / Stornierung / Kündigung

(1) Geringfügige Auftragsänderungen sind bis zwei Wochen vor der Veranstaltung möglich.

(2) Die bestellten Mietartikel werden nach Auftragsbestätigung aus dem verfügbaren Lagerbestand

ausgebucht und fix reserviert, Textilien werden teilweise speziell konfektioniert, frische Blumen und

Kaufartikel werden Auftragsbezogen geordert. Bei einer Stornierung behalten wir uns das Recht vor,

alle vereinbarten Leistungen wie folgt in Rechnung zu stellen:

− erfolgt die Stornierung bis 4 Wochen vor der Veranstaltung, so werden 25% der

Auftragssumme fällig.

− erfolgt die Stornierung bis 2 Wochen vor der Veranstaltung, so werden 50% der

Auftragssumme fällig.

− erfolgt die Stornierung weniger als 2 Wochen vor der Veranstaltung, so werden 75% der

Auftragssumme fällig.

(3) Ein ordentliches Kündigungsrecht für den über eine bestimmte Mietzeit abgeschlossenen

Mietvertrag steht beiden Parteien nicht zu.

Das Recht, den Mietvertrag außerordentlich zu kündigen, bleibt hiervon unberührt.

(4) Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen,

a) wenn er nach Vertragsabschluss Kenntnis davon erlangt, dass über das Vermögen des Mieters ein

Insolvenzverfahren eröffnet oder ein solches mangels Masse abgelehnt wurde,

b) wenn er nach Mietvertragsabschluss Kenntnis davon erlangt hat, dass der Mieter die

eidesstattliche Versicherung abgegeben hat,

c) wenn der Mieter ohne seine Einwilligung den Mietgegenstand oder einen Teil desselben nicht

bestimmungsgemäß verwendet oder an einen anderen als im Vertrag angegebenen Ort verbringt

oder einem Dritten überlässt,

d) wenn der Mieter mit der Zahlung des fälligen Mietbetrages länger als 7 Tage nach schriftlichem

Mahnschreiben des Vermieters in Verzug kommt.

(5) Im Falle der außerordentlichen Kündigung des Vermieters ist der Mieter verpflichtet, dem

Vermieter den hierdurch entstandenen Mietausfallschaden zu ersetzen.


17. Ausweispflicht

Der Mieter hat sich vor Mietbeginn mit seinem gültigen, nicht abgelaufenen Personalausweis

auszuweisen. Zudem hat er seine Telefon-Nr., aktuelle Mobil-Nr., Adresse des Einsatzortes des

Mietgegenstandes, falls diese von der gemeldeten Adresse abweichend, anzugeben.

Bei nicht vollständiger Datenangabe kann der Vermieter ein Zurückbehaltungsrecht an der

Erbringung seiner Leistungen ausüben und nach erfolgloser Aufforderung an den Mieter, vollständige

Angaben zu machen, vom Vertrag zurücktreten.


18. Datenschutzerklärung

Alle von uns erhobenen und gespeicherten persönlichen Kundendaten werden ausschließlich zum

Zwecke der Mietabwicklung verwendet. Es werden Vor- und Familiennamen des Kunden, die

zugehörige Rechnungs- und Lieferanschrift sowie eine ggf. hinterlegte Rufnummer und Emailadresse

gespeichert. Die erhobenen Daten werden nicht an andere Dritte weitergegeben, ausgenommen

rechtlich notwendige Maßnahmen (z. B. Inkassobüro, Rechtsanwalt, Auskunfteien) und Maßnahmen

des Warentransportes einschließlich der Sendungsverfolgung.


19. Urheberrecht

Die von uns in den Angeboten eingestellten Fotos und die von uns erstellten Texte sind

urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren und Veröffentlichen hiervon (auch nur auszugsweise) wird

gem. § 97 UrhG strafrechtlich und zivilrechtlich verfolgt.


20. Gerichtsstand /Erfüllungsort

Für alle wechselseitigen Ansprüche der Vertragspartner wird Sigmaringen als Erfüllungsort und

Gerichtsstand vereinbart, sofern es sich nicht bei den Vertragspartnern um Kaufleute, juristische

Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt. Ebenso wird

Sigmaringen als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart, wenn der Kunde keinen allgemeinen

Gerichtsstand im Inland hat.


22. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder

teilweise unwirksam sein oder werden oder die Vereinbarungen eine Lücke enthalten, so wird

hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.



72488 Sigmaringen, den 13.07.2022




Allgemeine Geschäftsbedingungen


Alana`s Hochzeit & Trendfloristik

Blumen-Frau.de

72488 Sigmaringen, Hauptstraße 24

Geschäftsinhaberin: Andrea Banholzer


Für unsere Angebote und Leistungen betreffend unserer Artikel und unseres Service gelten unsere

Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters sind nur insoweit wirksam, wie sie diesen

AGB nicht widersprechen und die gesetzlichen Vorschriften nicht zum Nachteil des Vermieters

abbedingen.


1. Zustandekommen des Vertrages / Vertragsabwicklung

Soweit mietvertragliche Leistungen über das Telefonat oder per E-Mail abgewickelt werden, so ist

das im Sinne des Abschlusses eines Mietvertrages (nicht Kaufvertrages) zu verstehen.

Ausgeschlossen sind alle Frischblumen Artikel, sowie Verbrauchs/ Einweg Artikel z.b.: Kerzen, diese sind nicht vermietbar und gelten als gekauft. Alle gekauften Artikel müssen vom Käufer unaufgefordert nach Absprache gesondert von den Leihartikeln nach Abschluß des Mietverhältnisses gehandhabt werden. Der Käufer hat somit das Recht nur gekaufte und bezahlte Artikel zu verschenken oder für den Eigenbedarf mit zunehmen. Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für zurückgelassene oder nicht genutze gekaufte Artikel, der Verkäufer ist befreit und nicht verpflichtet zurückgelassene oder unbenutze Artikel zu Entsorgen oder nach der Übergabe der Gegenstände dafür zu Haften bei Verlust nach der Abnahme durch den Käufer.

Nach Vertragsschluss erhalten Sie weitere Informationen zur Abwicklung des Vertrages.


2. Rechtswahl

Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen den Kaufvertragsparteien findet das Recht der

Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die

zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen

Aufenthalt hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CSIG) ist ausgeschlossen.


3. Preise / Zahlungsmöglichkeiten

Alle genannten Preise sind Endpreise in Euro (EUR) und werden inklusive der jeweils in Deutschland gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen. Der Mietpreis für einen Mietartikel bezieht sich auf 4 Kalendertage oder über die Dauer des Anlasses in dem die gemietete Ware zum Einsatz kommt. Zu den Zahlungsmöglichkeiten gelten die Angaben Kontodaten Voraus Kasse, oder Vereinbarung in

bar.


4. Fernabsatzrechtliche Informationen

Die Beschreibung unserer Leistungen und die mietvertraglichen Konditionen finden Sie in der

Artikelbeschreibung und auf der Seite bzw. in diesen AGB. Die Belehrungen über Ihr gesetzliches Widerrufsrecht als Verbraucher, Ausnahmen vom Widerrufsrecht, dessen vorzeitiges Erlöschen, das Widerrufsformular, die Folgen des Widerrufs, z. B. Rücksendung, Rücksendekosten, Rückgaben und Wertersatz, finden Sie im Widerrufsrecht. Alle weiteren Informationen zu unserem Unternehmen, dem Angebot und der Abwicklung der Miete

ergeben sich aus dem ausführlichen Angebot / Auftragsbestätigung.


5. Informationen zum elektronischen Geschäftsverkehr

1. Sprache

Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.

2. Verhaltenskodex

Wir haben uns keinem besonderen Verhaltenskodex (Regelwerk) unterworfen.


6. Allgemeine Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

(1) Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den vermieteten Mietgegenstand für die Dauer der Mietzeit zu überlassen.

(2) Der Mieter verpflichtet sich, die Miete vereinbarungsgemäß zu zahlen, den Mietgegenstandordnungs- und vertragsgemäß zu behandeln und nach Beendigung der Mietzeit im betriebsfähigen und ungereinigten Zustand mit sämtlichen Zusatzteilen zurück zuliefern oder zur Abholung bereit zu stellen, je nach Vereinbarung der Parteien. Fehlende oder defekte, beschädigte Artikel werden dem

Zeitwert entsprechend in Rechnung gestellt.


7. Beginn der Mietzeit

(1) Der Mietzeitbeginn wird nach Datum zwischen den Vertragsparteien vereinbart. Genaue Zeiten

werden zwischen den Parteien entweder vorab oder nach Abschluss des Mietvertrages (innerhalb des in der Artikelbeschreibung erläuterten Verfügbarkeitsrahmens) geklärt.

(2) Bei vorzeitiger Übergabe des Mietgegenstandes beginnt die Mietzeit mit Bereitstellung des Mietgegenstandes in den Geschäftsräumen des Vermieters oder, falls der Vermieter die Auslieferung übernimmt, mit dem Eintreffen am vereinbarten Ort.


8. Übergabe der Mietsache, Mängelrüge

Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einem einwandfreien, sauberen, betriebsfähigen und

sicheren Zustand zu übergeben oder bei entsprechender Vereinbarung zur Abholung bereit zu stellen. Nicht erkennbare Mängel, Beschädigungen oder Funktionsstörungen hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich nach Bekanntwerden anzuzeigen.


9. Ende der Mietzeit

Das Ende der Mietzeit wird zwischen den Parteien vereinbart. Die Mindestmietdauer ergibt sich aus

der Artikelbeschreibung.


10. Unterhaltspflicht des Mieters

(1) Der Mieter ist verpflichtet,

a) sich vor Inbetriebnahme des Mietgegenstandes über den Bedienungsablauf und Ordentlichkeit des Mietgegenstandes

im Einzelnen umfassend zu informieren, diesen zu beachten und sich bei ergebenden Rückfragen vor der Inbetriebnahme unverzüglich an den Vermieter zu wenden, was insbesondere auch bei Fragen bezüglich der geeigneten und zugelassenen Betriebsstoffe (nachstehend Punkt c) gilt;

b) den Mietgegenstand nicht so einzusetzen, dass eine Überbelastung eintritt, die nicht mehr dem

üblichen Mietgebrauch entspricht;

c) für sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes ist Sorge zu tragen,

insbesondere keine Reinigungsmittel oder Betriebsstoffe zu verwenden (z.B. Wasser, Schmierstoffe, Kraftstoffe, Reinigungsmittel), und zwar nur in einwandfreier Beschaffenheit unter Beachtung der Betriebsanleitung oder wie vom Vermieter ausdrücklich vorgeschrieben;

d) den Vermieter unverzüglich über eventuell eingetretene Beschädigungen oder

Funktionsstörungen zu unterrichten und den Mietgegenstand ggf. sofort außer Betrieb zu nehmen, und notwendige Instandsetzungsarbeiten, die der Mieter selbst plant oder durch dritte Personen ausführen lassen will, nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter zu veranlassen;

e) den Mietgegenstand gegen Diebstahl und außerhalb der Einsatzzeit nach besten Möglichkeiten gegen Witterungseinflüsse zu schützen.

(2) Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand nach Abstimmung mit dem Mieter ohne weitere Begründung zu besichtigen und selbst zu untersuchen oder durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die Untersuchung in jeder Weise zu ermöglichen, zeitnahe Besichtigungstermine zu ermöglichen, insbesondere dem Vermieter Zutritt zu den Mietgegenständen zu verschaffen. Die Kosten der Untersuchung trägt der Vermieter.


11. Untervermietung, Abtretung, Pfändung

(1) Der Mieter darf den Mietgegenstand weder an einen Dritten weitervermieten noch darf er Rechte aus diesem Mietvertrag abtreten oder vertraglich Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen. Bei Verstößen ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt.

(2) Sollte ein Dritter durch Beschlagnahmung oder Pfändung Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter hierüber unverzüglich zu informieren und den Dritten über das bestehende Mietverhältnis aufzuklären.

(3) Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Verpflichtungen, so ist er verpflichtet, dem Vermieter den Schaden zu ersetzen, der diesem daraus entsteht.


12. Haftung des Vermieters

Schadensersatzansprüche des Mieters wegen Verschulden bei Vertragsverhandlungen, unerlaubter

Handlungen und mietvertraglicher Pflichtverletzungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sich der Vermieter nicht gemäß § 831 BGB exkulpieren kann und bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit insoweit, als sich die Schadensersatzansprüche nicht auf die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten beziehen und nicht Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit Gegenstand der streitigen Forderungen sind.


13. Unfallverhütung

Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass alle Personen, die den Mietgegenstand nutzen, zuvor vom Mieter oder einer vom Mieter eingewiesenen Person mit der sicheren und korrekten Handhabung des Mietgegenstandes vertraut gemacht werden, oder vorab festzustellen, ob die betreffende Person bereits fachkundig sind. Der Mietgegenstand darf nur für die für den Mietgegenstand vorgesehenen Einsatzzwecke verwandt werden, und falls bestimmte Qualifikationen erforderlich sind (z. B. spezielle Ausbildung, Führerscheinklasse) auch nur an qualifizierte Personen.


14. Rückgabe des Mietgegenstandes / Schadenersatz bei fehlerhafter Rückgabe

(1) Der Mieter hat den Mietgegenstand im ungereinigten Zustand mit sämtlichen Zusatzteilen zurück zuliefern oder zur Abholung bereit zu stellen, je nach Vereinbarung der Parteien. Weist der Mietgegenstand bei der Rückgabe Beschädigungen, Mängel oder enorme Verschmutzungen auf, die der Mieter zu vertreten hat, so hat der Mieter dem Vermieter den Schadenersatz für den Zeitraum der Instandsetzung und der Reinigungsarbeiten bzw. der Reparaturarbeiten betreffend den

Mietgegenstand als Schadenersatz zu zahlen.

(2) Der Vermieter hat dem Mieter den Umfang der zu vertretenen Mängel und Beschädigungen

unverzüglich mitzuteilen. Dem Mieter ist Gelegenheit zur Nachprüfung der aufgezeigten Mängel zu geben. Die Kosten der zur Behebung der Mängel erforderlichen Instandsetzungs-/Reinigungs- bzw.

Reparaturarbeiten / der evtl. Neuanschaffung sind dem Mieter unverzüglich anzuzeigen.

(3) Die Kosten für die Instandsetzungsarbeiten bzw. Reinigungs- oder Reparaturarbeiten oder evtl. Neuanschaffung sind nach Behebung des Mangels bzw. nach Feststellung, dass der Mangel nicht reparabel ist, sofort fällig, wobei der Vermieter den Mieter hierüber in Textform zu informieren hat.

(4) Falls der Mieter die Mietsache nicht rechtzeitig zurückgibt, verpflichtet er sich, dem Vermieter für jeden Tag, der über den vereinbarten Mietzeitraum hinausgeht, eine Nutzungsentschädigung zu zahlen. Die Höhe der Nutzungsentschädigung entspricht dem Mietpreis der überlassenen Mietgegenstände.

(5) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Dem Mieter bleibt

vorbehalten nachzuweisen, dass kein Schaden oder nur ein geringerer als der vom Vermieter

angesetzte Schaden eingetreten ist.


15. Verlust des Mietgegenstandes, der Verpackung oder des Zubehörs

(1) Der Mieter haftet für Verlust, Diebstahl, Beschädigung und unbefugte Nutzung der Mietsache, sollte er keine Versicherung abgeschlossen haben.

(2) Verluste durch Diebstahl oder Raub hat der Mieter unverzüglich der zuständigen Polizeibehörde mitzuteilen. Die Diebstahlanzeige ist dem Vermieter unaufgefordert vorzulegen. Bei Diebstahl oder Raub ist der Mieter verpflichtet, gleichwertigen Ersatz für den gestohlenen Mietgegenstand, alternativ Geldersatz zu leisten.

(3) Bei Geldersatz ist der Betrag zu leisten, der zur Beschaffung eines gleichwertigen Gegenstandes zum Zeitpunkt der Entschädigungsleistungen erforderlich ist.

(4) Im Falle einer unzulässigen Entsorgung der Verpackung des Mietgegenstandes, ist ein

Stundensatz in Höhe von 8,50 EUR brutto pro Verpackung zu leisten, um diese erneut zu erstellen.


16. Änderung / Stornierung / Kündigung

(1) Geringfügige Auftragsänderungen sind bis zwei Wochen vor der Veranstaltung möglich.

(2) Die bestellten Mietartikel werden nach Auftragsbestätigung aus dem verfügbaren Lagerbestand ausgebucht und fix reserviert, Textilien werden teilweise speziell konfektioniert, frische Blumen und Kaufartikel werden Auftragsbezogen geordert. Bei einer Stornierung behalten wir uns das Recht vor, alle vereinbarten Leistungen wie folgt in Rechnung zu stellen:

− erfolgt die Stornierung bis 4 Wochen vor der Veranstaltung, so werden 25% der

Auftragssumme fällig.

− erfolgt die Stornierung bis 2 Wochen vor der Veranstaltung, so werden 50% der

Auftragssumme fällig.

− erfolgt die Stornierung weniger als 2 Wochen vor der Veranstaltung, so werden 75% der

Auftragssumme fällig.

(3) Ein ordentliches Kündigungsrecht für den über eine bestimmte Mietzeit abgeschlossenen

Mietvertrag steht beiden Parteien nicht zu.

Das Recht, den Mietvertrag außerordentlich zu kündigen, bleibt hiervon unberührt.

(4) Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen,

a) wenn er nach Vertragsabschluss Kenntnis davon erlangt, dass über das Vermögen des Mieters ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein solches mangels Masse abgelehnt wurde,

b) wenn er nach Mietvertragsabschluss Kenntnis davon erlangt hat, dass der Mieter die

eidesstattliche Versicherung abgegeben hat,

c) wenn der Mieter ohne seine Einwilligung den Mietgegenstand oder einen Teil desselben nicht

bestimmungsgemäß verwendet oder an einen anderen als im Vertrag angegebenen Ort verbringt oder einem Dritten überlässt,

d) wenn der Mieter mit der Zahlung des fälligen Mietbetrages länger als 7 Tage nach schriftlichem Mahnschreiben des Vermieters in Verzug kommt.

(5) Im Falle der außerordentlichen Kündigung des Vermieters ist der Mieter verpflichtet, dem

Vermieter den hierdurch entstandenen Mietausfallschaden zu ersetzen.


17. Ausweispflicht

Der Mieter hat sich vor Mietbeginn mit seinem gültigen, nicht abgelaufenen Personalausweis

auszuweisen. Zudem hat er seine Telefon-Nr., aktuelle Mobil-Nr., Adresse des Einsatzortes des

Mietgegenstandes, falls diese von der gemeldeten Adresse abweichend, anzugeben.

Bei nicht vollständiger Datenangabe kann der Vermieter ein Zurückbehaltungsrecht an der

Erbringung seiner Leistungen ausüben und nach erfolgloser Aufforderung an den Mieter, vollständige  Angaben zu machen, vom Vertrag zurücktreten.


18. Datenschutzerklärung

Alle von uns erhobenen und gespeicherten persönlichen Kundendaten werden ausschließlich zum Zwecke der Mietabwicklung verwendet. Es werden Vor- und Familiennamen des Kunden, die zugehörige Rechnungs- und Lieferanschrift sowie eine ggf. hinterlegte Rufnummer und Emailadresse gespeichert. Die erhobenen Daten werden nicht an andere Dritte weitergegeben, ausgenommen rechtlich notwendige Maßnahmen (z. B. Inkassobüro, Rechtsanwalt, Auskunfteien) und Maßnahmen des Warentransportes einschließlich der Sendungsverfolgung.


19. Urheberrecht

Die von uns in den Angeboten eingestellten Fotos und die von uns erstellten Texte sind

urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren und Veröffentlichen hiervon (auch nur auszugsweise) wird gem. § 97 UrhG strafrechtlich und zivilrechtlich verfolgt.


20. Gerichtsstand /Erfüllungsort

Für alle wechselseitigen Ansprüche der Vertragspartner wird Sigmaringen als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart, sofern es sich nicht bei den Vertragspartnern um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt. Ebenso wird

Sigmaringen als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart, wenn der Kunde keinen allgemeinen

Gerichtsstand im Inland hat.


22. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder die Vereinbarungen eine Lücke enthalten, so wird

hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.



72488 Sigmaringen, den 13.07.2022



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